Gesetzlich Krankenversicherung - Kostenerstattungsverfahren

Ihre gesetzliche Krankenversicherung kann die Kosten für die Behandlung in meiner Praxis vollumfänglich übernehmen, wenn Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keinen Therapieplatz bei einer niedergelassenen Kollegin oder einem Kollegen mit Kassensitz bekommen. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. 

Hierfür hilft es, wenn Sie dokumentieren, bei welchen Therapeut*innen Sie bereits angefragt haben und wie lang dort die Wartezeit ist. Eine Vorlage dafür finden Sie hier. Auch eine Bestätigung der Termineservicestelle, dass kein Therapieplatz verfügbar ist, kann den Versorgungsengpass verdeutlichen. Anschließend können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse stellen. Mit einer Kostenzusage können Sie dann eine Therapie bei mir beginnen. Informieren Sie sich hierfür vorab bei Ihrer Krankenkasse über das Kostenerstattungsverfahren und kontaktieren Sie mich gerne für Unterstützung bei der Antragstellung. 

Der Ablauf Schritt für Schritt:

1. Behandlungsnotwendigkeit feststellen lassen:

Im Erstgespräch mit einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin mit Kassenzulassung wird der Bedarf eine Therapie geklärt und eine Verdachtsdiagnose vergeben. Außerdem bekommen Sie das Formular PTV 11 "Individuelle Patienteninformationen zur psychotherapeutischen Sprechstunde" ausgehändigt. Sofern noch keine sogenannte Sprechstunde erfolgt ist nutzen Sie hierfür die Terminservicestelle unter 116 177 für die Vergabe eines Termins oder suchen Sie bei der Psychotherapeutenkammer hier nach Therapeut*innen.

2. Nachweise über Wartezeiten schriftlich sammeln:

Notieren Sie welche Therapeut*innen Sie wann kontaktiert haben und wie lange die voraussichtliche Wartezeit ist. Nutzen Sie die Vorlage Dokumentation der Wartezeiten.

3. Therapiezusage in einer Privatpraxis einholen:

Fragen Sie bei mir oder anderen Privatpraxen nach, ob es freie Therapieplätze gibt, lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag schriftlich zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse geben.

4. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse:

Fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche Dokumente Sie zusätzlich für den Antrag auf Kostenerstattung (z.B. Konsiliarbericht der Hausärztin) benötigen und reichen Sie Ihren Antrag ein. Lassen Sie sich von einer ersten Absage nicht entmutigen, legen Sie falls nötig Widerspruch ein.

5. Mit der Zusage in die Probatorik und Therapie starten:

Sobald Ihre Krankenkasse Ihren Antrag bewilligt hat, können Sie die Probatorik beginnen. Hierbei handelt es sich um die ersten 4 Stunden der Therapie, in denen gemeinsam Ziele entsprechend der psychischen Beschwerden formuliert werden. Außerdem findet nochmal eine eingehende Diagnostik statt. Wenn Sie sich mit Ihrem Therapeuten oder Ihrer Therapeutin wohl fühlen, Ihre Therapieziele festgelegt haben und somatische Ursachen für die Beschwerden ausgeschlossen wurden (Konsiliarbericht Hausarzt), wird nochmal ein Antrag auf Therapie (Kurzzeit- oder Langzeitantrag) bei der Krankenkasse gestellt. 

Klären Sie ggf. mit Ihrem Therapeuten oder Ihrer Therapeutin, ob es für Sie sinnvoll ist eine Abtretungserklärung zu vereinbaren. Entsprechend des Kostenerstattungsverfahrens, bekommen Sie nun die Rechnung für die Therapie und müssen diese begleichen, bevor Sie sich die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen können. Das kann ggf. zu finanziellen Engpässen führen. Eine Abtretungserklärung hilft, damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Die Krankenkasse muss der Abtretungserklärung jedoch zustimmen.

Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie in der Infobroschüre der Bundespsychotherapeutenkammer und der Infobroschüre der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung.


 




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