Soldat*innen

Dank einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium für Verteidigung haben Soldatinnen und Soldaten die Möglichkeit, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Weiterführende Informationen zu dieser Vereinbarung finden Sie auf den Seiten der BPtK unter dem Titel "Behandlung von Soldaten in Privatpraxen".

Für das Erstgespräch ist lediglich die Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218), ausgestellt durch den Truppenarzt, erforderlich. Auf dieser Grundlage können zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Sollte eine anschließende Psychotherapie gewünscht sein, werden dem überweisenden Truppenarzt Diagnose, Indikation und Therapieziel schriftlich mitgeteilt. Auf dieser Grundlage wird ein Behandlungsausweis für 25 Stunden ausgestellt. Falls eine Behandlung über 25 Stunden hinaus notwendig ist, muss dies dem Truppenarzt spätestens nach der 20. Sitzung mitgeteilt werden. Für eine solche Verlängerung ist dann ein gesonderter und ausführlicher Antrag erforderlich. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung in Strausberg, sodass Sie selbst nicht in Vorleistung treten müssen.

Bundespolizist*innen

Seit Mai 2018 haben Bundespolizistinnen und Bundespolizisten die Möglichkeit, direkt an eine Privatpraxis zu gelangen und sind nicht mehr auf eine mühsame Suche nach einem freien Behandlungsplatz in einer Kassenpraxis angewiesen. Dies wurde durch eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium des Inneren ermöglicht. Weitere Details zu dieser Vereinbarung finden Sie unter dem Titel "Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen" auf den Seiten der BPtK.
Das Verfahren für Anträge und Bewilligungen ist ähnlich dem der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet. Vor der eigentlichen Psychotherapie wird eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt, die sowohl bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten als auch bei privaten Psychotherapeuten erfolgen kann. Für den letztgenannten Fall gibt es bei der BPtK ein Formular zur Dokumentation der Sprechstunde sowie weitere Informationen für Privattherapeuten hinterlegt. 

Zuständig für Anträge und Abrechnungen ist das Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten (bzw. Abrechnungsstelle), in 53754 Sankt Augustin. Direkte Abrechnung ist möglich, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

 




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